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XRechnung und ZUGFeRD: Unterschied und welches Format du brauchst
16. Juni 2026 · 7 Min Lesezeit
XRechnung und ZUGFeRD sind die beiden in Deutschland gängigen E-Rechnungsformate: XRechnung ist eine reine XML-Datei und für öffentliche Auftraggeber Pflicht, ZUGFeRD ein hybrides Format aus lesbarem PDF plus eingebetteten Daten und für den privaten B2B-Bereich die praktischere Wahl. Welches du brauchst, hängt davon ab, für wen du Rechnungen schreibst – die Software erledigt den Rest meist automatisch.
Inhalt
Warum gibt es zwei Formate?
Seit die E-Rechnungspflicht in Deutschland schrittweise greift, tauchen immer wieder zwei Begriffe auf: XRechnung und ZUGFeRD. Beide sind anerkannte E-Rechnungsformate nach der europäischen Norm EN 16931 – aber sie funktionieren unterschiedlich und werden in verschiedenen Kontexten eingesetzt.
Das sorgt verständlicherweise für Verwirrung. Die gute Nachricht: Du musst die technischen Details nicht verstehen. Moderne Buchhaltungssoftware erstellt beide Formate automatisch – du wählst nur, welches du gerade brauchst. Was eine E-Rechnung grundsätzlich von einer PDF unterscheidet, erklären wir im Artikel Unterschied Papier-, PDF- und E-Rechnung.
Nicht die einzigen erlaubten Formate: Zulässig ist jedes strukturierte Format, das der Norm EN 16931 entspricht – auch europäische Formate anderer Länder. Daneben dürfen Aussteller und Empfänger ein abweichendes Format vereinbaren, etwa im EDI-Verfahren, solange sich die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben daraus vollständig und richtig extrahieren lassen. XRechnung und ZUGFeRD sind in Deutschland aber der Normalfall.
Was ist die XRechnung?
Die XRechnung ist ein reines XML-Format, das von der Koordinierungsstelle für IT-Standards im Auftrag des IT-Planungsrats entwickelt wurde. Sie enthält ausschließlich maschinenlesbare Daten – kein lesbares PDF, keine visuelle Darstellung.
Das bedeutet: Eine XRechnung sieht für einen Menschen ohne Hilfsmittel aus wie unlesbarer Code. Sie ist für die automatische Verarbeitung durch Buchhaltungssysteme gedacht. Lesbar machen lässt sie sich trotzdem jederzeit – kostenlos etwa über den Viewer der Finanzverwaltung unter e-rechnung.elster.de.
XRechnung ist der Standard für Rechnungen an Behörden und öffentliche Auftraggeber (B2G). Wenn du als Freelancer für eine Bundesbehörde, ein Ministerium oder eine öffentliche Institution arbeitest, wirst du in der Regel XRechnung verwenden müssen.
Vorteile: vollständig maschinenlesbar, etablierter Standard für öffentliche Auftraggeber, schnelle Verarbeitung bei Behörden. Nachteile: ohne Hilfsmittel nicht lesbar, für Empfänger ohne passendes Programm unpraktisch, weniger verbreitet im privaten B2B.
Was ist ZUGFeRD?
ZUGFeRD steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“ – der Name ist sperrig, das Format ist es nicht.
ZUGFeRD ist ein hybrides Format, das zwei Dinge in einer Datei kombiniert: ein normales lesbares PDF und einen eingebetteten XML-Datensatz. Der Empfänger kann die Rechnung wie gewohnt als PDF öffnen und lesen – und gleichzeitig kann seine Buchhaltungssoftware die eingebetteten Daten automatisch verarbeiten.
Das macht ZUGFeRD besonders praktisch für den privaten B2B-Bereich: Empfänger ohne spezielle Software sehen ein normales PDF, Empfänger mit moderner Buchhaltungssoftware profitieren von der automatischen Verarbeitung.
Vorteile: für Menschen und Maschinen lesbar, praktisch für alle Empfänger, weit verbreitet im privaten B2B, von allen modernen Programmen unterstützt. Nachteile: für rein öffentliche Auftraggeber teils nicht akzeptiert, etwas größere Dateien als reines XML.
Nicht jede ZUGFeRD-Datei ist eine E-Rechnung: Als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes zählt ZUGFeRD erst ab Version 2.0.1 – und auch dann nicht in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL. Diese beiden Profile enthalten zu wenige strukturierte Daten, um die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben abzubilden. Wer eine ältere ZUGFeRD-Version oder eines dieser Profile verwendet, verschickt rechtlich eine „sonstige Rechnung“ – auch wenn die Datei technisch funktioniert.
Bei ZUGFeRD führt das XML, nicht das PDF
Das ist der Punkt, der in der Praxis am häufigsten übersehen wird – und er hat sich mit der E-Rechnungspflicht umgekehrt. Früher galt bei hybriden Formaten im Zweifel das, was man sah. Heute ist es andersherum: Bei einem hybriden Format bilden die Daten im strukturierten Teil den führenden Teil. Weichen strukturierter Teil und Bildteil voneinander ab, gehen die Daten des XML denen der PDF-Ansicht vor.
Praktisch heißt das zweierlei. Wenn du eingehende Rechnungen nur mit dem Auge prüfst, prüfst du nicht den rechtlich maßgeblichen Teil. Und wenn der sichtbare Teil abweichende Rechnungsangaben enthält – etwa eine andere Leistungsbeschreibung oder einen anderen Steuerbetrag –, ist ein Vorsteuerabzug ausschließlich aus dem strukturierten Teil möglich; der abweichende Bildteil kann sogar als weitere Rechnung gewertet werden.
Was das für dich bedeutet: Ein zusätzliches menschenlesbares Dokument ist gesetzlich nicht erforderlich – die maschinelle Lesbarkeit genügt. Umgekehrt ersetzt die PDF-Ansicht nicht die Prüfung der Daten. Geringfügige technische Abweichungen, etwa eine aus Platzgründen gekürzte Leistungsbeschreibung oder Rundungsdifferenzen, sind unproblematisch, solange der Bildteil inhaltlich dieselbe Rechnung zeigt.
XRechnung vs. ZUGFeRD im direkten Vergleich
| Kriterium | XRechnung | ZUGFeRD |
|---|---|---|
| Format | Reines XML | PDF + XML (hybrid) |
| Ohne Hilfsmittel lesbar | Nein | Ja |
| Für Software lesbar | Ja | Ja |
| Rechtlich maßgeblicher Teil | Die XML-Datei | Der XML-Teil, nicht das PDF |
| Öffentliche Auftraggeber (B2G) | Pflicht | Teils nicht akzeptiert |
| Privater B2B-Bereich | Möglich | Empfohlen |
| Verbreitung | Behörden | Breite Wirtschaft |
| Software-Unterstützung | Alle modernen Tools | Alle modernen Tools |
Welches Format brauchst du als Freelancer?
Die Antwort hängt davon ab, für wen du Rechnungen schreibst:
- Nur private Unternehmen und Selbstständige: ZUGFeRD ist die richtige Wahl – praktischer, universeller und von allen Empfängern problemlos akzeptiert.
- Auch Behörden, Ministerien oder öffentliche Institutionen: Hier brauchst du XRechnung. Für Rechnungen an Bundesbehörden ist sie seit Ende November 2020 verpflichtend; bei Ländern und Kommunen unterscheiden sich die Regelungen, deshalb lohnt eine kurze Nachfrage beim Auftraggeber.
- Beide Zielgruppen: Du brauchst eine Software, die beide Formate beherrscht – was bei allen modernen Tools Standard ist.
Muss ich mich zwischen beiden entscheiden?
Nein – und das ist die gute Nachricht. Moderne Buchhaltungssoftware wie Lexware Office, sevdesk oder FastBill unterstützt beide Formate und wählt automatisch das richtige aus, je nachdem ob du an eine Behörde oder ein privates Unternehmen rechnest. Du erstellst die Rechnung wie gewohnt, gibst den Empfänger an, und das Tool erledigt den Rest. Einen neutralen Überblick über die Anbieter und ihre Preise findest du in unserem E-Rechnungssoftware-Vergleich.
Tipp: Achte beim Tool-Vergleich darauf, dass XRechnung und ZUGFeRD nach EN 16931 unterstützt werden – und zwar beim Erstellen und beim Empfangen. Viele Tools können nur eine der beiden Richtungen, und genau daran scheitern Umstellungen in der Praxis.
Und wenn du eine E-Rechnung bekommst?
Beim Empfang spielt das Format eine kleinere Rolle, als viele denken. Rechtlich genügt ein E-Mail-Postfach; ein gesondertes Postfach nur für Rechnungen ist ausdrücklich nicht erforderlich. Eine ZUGFeRD-Rechnung öffnest du mit jedem PDF-Reader, eine XRechnung machst du über einen kostenlosen Viewer lesbar.
Wichtiger als das Format ist, was du danach damit machst: Die Originaldatei muss unverändert erhalten bleiben – bei einer XRechnung also die XML-Datei, nicht ein Ausdruck oder Screenshot. Wie du den Empfang praktisch einrichtest, beschreibt der Artikel E-Rechnung empfangen. Und welche Fehler beim Prüfen wirklich zählen – und welche technischen Meldungen umsatzsteuerlich unbeachtlich sind –, steht bei den typischen Fehlern bei der Umstellung.
Welche ZUGFeRD-Version ist aktuell?
Aktuell ist ZUGFeRD 2.4 der gültige Standard. Die Version wurde Anfang Dezember 2025 veröffentlicht, ist seit dem 15. Januar 2026 in Kraft und löst die vorherige Version 2.3 ab. Sie ist mit der europäischen Norm EN 16931 kompatibel und mit dem französischen Pendant Factur-X identisch.
Für die meisten Freelancer und kleinen Betriebe ändert sich im Alltag dadurch nichts: Die Neuerungen betreffen vor allem technische Details und Spezialfälle wie Unterpositionen in umfangreichen Rechnungen. Alle modernen Buchhaltungsprogramme verwenden automatisch die aktuelle Version – darum musst du dich nicht selbst kümmern.
Relevanter als die neueste Version ist die untere Grenze: Alles vor 2.0.1 zählt nicht als E-Rechnung, ebenso wenig die Profile MINIMUM und BASIC-WL. Das kann dir begegnen, wenn ein Geschäftspartner mit einer älteren Software arbeitet – dann bekommst du zwar eine ZUGFeRD-Datei, aber keine E-Rechnung im rechtlichen Sinne.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne sichtbare Darstellung, ZUGFeRD ein hybrides Format aus lesbarem PDF plus eingebetteter XML-Datei. Beide erfüllen die EU-Norm EN 16931; XRechnung ist für öffentliche Auftraggeber Pflicht, ZUGFeRD im privaten B2B die praktischere Wahl.
Was gilt bei ZUGFeRD, wenn PDF und XML nicht übereinstimmen?
Die Daten des strukturierten XML-Teils gehen vor. Enthält der sichtbare Teil abweichende Rechnungsangaben, ist ein Vorsteuerabzug nur aus dem strukturierten Teil möglich. Wer eingehende Rechnungen prüft, sollte deshalb den XML-Teil ansehen – etwa über den kostenlosen Viewer der Finanzverwaltung.
Welches Format soll ich als Freelancer verwenden?
Wenn du nur für private Unternehmen arbeitest, ist ZUGFeRD am praktischsten, weil jeder Empfänger es lesen kann. Sobald du auch für Behörden Rechnungen stellst, brauchst du XRechnung – moderne Software erstellt beides automatisch.
Muss ich mich für ein Format entscheiden?
Nein. Gängige Buchhaltungstools beherrschen beide Formate und wählen anhand des Empfängers automatisch das passende aus. Du musst die technische Entscheidung also nicht selbst treffen.
Welche ZUGFeRD-Version ist aktuell?
Seit dem 15. Januar 2026 ist ZUGFeRD 2.4 die gültige Fassung; sie löst Version 2.3 ab und ist EN-16931-konform. Wichtiger für die Praxis ist die Untergrenze: Als E-Rechnung zählt ZUGFeRD erst ab Version 2.0.1, und die Profile MINIMUM und BASIC-WL sind ausgenommen.
Fazit
ZUGFeRD für die meisten, XRechnung für Behörden
Für die überwiegende Mehrheit der Freelancer und Selbstständigen ist ZUGFeRD das praktischere Format: lesbar für jeden Empfänger und von jeder modernen Software automatisch erstellt. XRechnung brauchst du dann, wenn du Rechnungen an öffentliche Auftraggeber stellst – dort ist es zwingend.
Ein Detail, das du dir merken solltest: Bei ZUGFeRD ist der unsichtbare XML-Teil der maßgebliche, nicht das PDF, das du siehst. Beim Prüfen eingehender Rechnungen lohnt sich deshalb ein Blick auf die Daten statt nur auf die Ansicht.
Die einfachste Lösung für beide Szenarien ist eine Buchhaltungssoftware, die XRechnung und ZUGFeRD in beiden Richtungen beherrscht. Welche Tools das am besten umsetzen und was sie kosten, zeigt unser Vergleich der besten E-Rechnungssoftware.
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